Tier gefunden!

Was  tun, wenn du ein Tier findest?

  1. Tier sichern (wenn möglich)
    Bitte sichere das Tier nur, wenn du sicher bist, dass weder das Tier noch du gefährdet seid!

  2. Fundtier melden - gesetzlich vorgeschrieben!
    Ein gefundenes Tier gilt rechtlich als Fundsache (§ 965 BGB).
    Du bist verpflichtet, den Fund sofort bei der zuständigen Behörde zu melden!

    Zuständige Ordnungsämter im Emsland:

    Haselünne 05961 / 509-240 schueler@haseluenne.de
    Herzlake 05962 / 88-320 samtgemeinde@herzlake.de
    Meppen 05931 / 153-123 marion.schulte@meppen.de
    Geeste 05937 / 76980 d.boldt@geeste.de
    Haren 05932 / 88-227 ordnungsamt@haren.de
    Sögel 05952 / 206126 ordnungsamt@soegel.de
    Twist
    Kooperation mit Tierheim Niedergrafschaft
    05936 / 933059
    05945 / 9993106
    joestberends@twist-emsland.de


    Außerhalb der Öffnungszeiten (Wochenende, Abends und in der Nacht) auf jeden Fall eine E-Mail schreiben
    und/oder die zuständige Polizeistation über den Fund informieren!

    Zuständige Polizeistationen im Emsland:

    Haselünne 05961 / 958700
    Herzlake 05962 / 877760
    Meppen 05931 / 9490
    Geeste 05937 / 970050
    Haren 05932 / 72100
    Sögel 05952 / 93450
    Twist 05936 / 934500

     

 

Wofür ist die Kommune gesetzlich zuständig?

Rechtliche Grundlage für Ihre Zuständigkeit und Kostenübernahme:

  • § 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) verpflichtet jeden, der ein Tier betreut – auch vorübergehend – dazu, das Tier angemessen zu pflegen und Schmerzen oder Leiden zu verhindern. Daraus folgt die Pflicht zur tierärztlichen Versorgung.
  • § 1 TierSchG: Der Mensch trägt Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf – sein Leben und Wohlbefinden sind zu schützen.
  • § 967 ff. BGB (Fundrecht): Fundtiere sind unverzüglich der zuständigen Fundbehörde zu melden. In der Praxis geschieht dies durch Übergabe an die Kommune oder durch Vermittlung an ein beauftragtes Tierheim.. Ab dem Zeitpunkt der Meldung ist die Kommune rechtlich verantwortlich.
  • Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen (z. B. VG Gelsenkirchen, Urteil v. 22.11.2011 – 16 K 4686/10) bestätigen ausdrücklich die Pflicht der Kommune zur Übernahme sämtlicher Kosten für Fundtiere – einschließlich notwendiger tierärztlicher Versorgung.Fundtiere aufzunehmen oder eine sichere Unterbringung zu organisieren (§ 967 BGB).

WICHTIG: Tiere füttern
Wer Tiere füttert, wird weder automatisch deren rechtlicher Besitzer noch Eigentümer. Dies ist gut belegt durch Rechtsprechung und das BGB. Um rechtmäßiger Besitzer oder Eigentümer zu werden, braucht es mehr als Futter – etwa Obhut, Fundmeldung oder eine rechtswirksame Übertragung.

 

Du darfst das Tier NICHT

  • einfach behalten,
  • verschenken oder
  • weitervermitteln.

Das wäre rechtlich eine Unterschlagung (§ 246 StGB) und kann Konsequenzen haben.